Bisher dachte ich, Altverluste aus Wertpapiergeschäften seien ab
2014 nicht mehr mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften
verrechenbar, sondern seit 2014 nur noch mit Gewinnen
aus der "Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter".
Nun habe ich aber folgendes gelesen:
"Werden dann in 2014 beim gleichen Kreditinstitut Aktien mit Gewinn veräußert, verrechnet das Kreditinstitut die fortgeschriebenen Verluste."
http://www.etl.de/aktuelle-themen/st...icht-vergessen
Gibt es also 2014 doch noch eine Verrechnungsmöglichkeit für Wertpapiergeschäfte mit Altverlusten aus 2013 und früher?
Wenn man beispielsweise folgende Verlusttöpfe hätte:
Aktien-Verlustverrechnungstopf 2014
Nicht verrechnete Gewinne:
0,00 EUR
Nicht verrechnete Verluste:
5000,00 EUR
Allgemeiner Verlustverrechnungstopf 2014
Nicht verrechnete Erträge/Gewinne:
0,00 EUR
Nicht verrechnete Verluste:
10000,00 EUR
Inwiefern würde sich der Gewinn von
1000 € a) durch Aktien b) durch Optionsscheine c) durch Dividenden
auf die Verlustverrechnungstöpfe auswirken?
Wie gesagt, bisher dachte ich, eine Verrechnung ginge seit 2014 nur noch
mit dem Gewinn aus dem Verkauf "anderer Wirtschaftsgüter".
Aber der verlinkte Artikel hört sich so an, als ob man doch
noch Gewinne privater Veräußerungsgeschäfte im Jahr 2014
mit Verlusten privater Veräußerungsgeschäfte aus 2013 oder früher
verrechnen könnte. Was stimmt denn nun?
2014 nicht mehr mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften
verrechenbar, sondern seit 2014 nur noch mit Gewinnen
aus der "Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter".
Nun habe ich aber folgendes gelesen:
"Werden dann in 2014 beim gleichen Kreditinstitut Aktien mit Gewinn veräußert, verrechnet das Kreditinstitut die fortgeschriebenen Verluste."
http://www.etl.de/aktuelle-themen/st...icht-vergessen
Gibt es also 2014 doch noch eine Verrechnungsmöglichkeit für Wertpapiergeschäfte mit Altverlusten aus 2013 und früher?
Wenn man beispielsweise folgende Verlusttöpfe hätte:
Aktien-Verlustverrechnungstopf 2014
Nicht verrechnete Gewinne:
0,00 EUR
Nicht verrechnete Verluste:
5000,00 EUR
Allgemeiner Verlustverrechnungstopf 2014
Nicht verrechnete Erträge/Gewinne:
0,00 EUR
Nicht verrechnete Verluste:
10000,00 EUR
Inwiefern würde sich der Gewinn von
1000 € a) durch Aktien b) durch Optionsscheine c) durch Dividenden
auf die Verlustverrechnungstöpfe auswirken?
Wie gesagt, bisher dachte ich, eine Verrechnung ginge seit 2014 nur noch
mit dem Gewinn aus dem Verkauf "anderer Wirtschaftsgüter".
Aber der verlinkte Artikel hört sich so an, als ob man doch
noch Gewinne privater Veräußerungsgeschäfte im Jahr 2014
mit Verlusten privater Veräußerungsgeschäfte aus 2013 oder früher
verrechnen könnte. Was stimmt denn nun?